Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für spezifische Fragen zu deinem Vermögen solltest du dich an einen spezialisierten Steuerberater wenden!
Einleitung zur US-Erbschaftssteuer für Schweizer Anleger
Obwohl Schweizer Anleger und Anlegerinnen nicht in den USA ansässig sind und keinen US-Pass besitzen, können sie dennoch der US-Erbschaftssteuer unterliegen, wenn sie US-Aktien vererben. Dies liegt an einem veralteten Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1951 zwischen der Schweiz und den USA, das bisher nicht erneuert wurde. Zudem sind Schweizer Banken durch das FACTA-Abkommen verpflichtet, Direktanlagen von Kundinnen an den US-Fiskus zu melden.
Regelungen und Pflichten
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Erbschaftssteuer für Aktien und Liegenschaften, die keinen direkten Bezug zu den USA haben. Trotzdem kann durch den Besitz von Aktien US-amerikanischer Unternehmen oder Anteilen an als US-inkorporiert registrierten Anlagefonds eine Erbschaftssteuerpflicht entstehen.
Freibetrag und Steuersätze
Laut verschiedenen Quellen gibt es einen Freibetrag von USD 60.000, wobei alles darüber hinaus der US-Erbschaftssteuer unterliegt. Diese Regelung ist jedoch variabel und abhängig von der Höhe des Gesamterbes sowie der aktuellen Freibetragsregelung für US-Bürger, welche sich ändern kann. Erben müssen den gesamten Nachlass in den USA offenlegen, wenn der Wert der vererbten US-Aktien USD 60.000 übersteigt. Es wird berichtet, dass bis zu 40% Steuern auf den US-Anteil des Erbes anfallen können.
Investieren in US-Aktien trotz potenzieller Steuerpflicht
Investoren können weiterhin in US-Aktien investieren. Beliebte Aktien wie Coca Cola, Apple, Microsoft und Nvidia fallen unter diese Steuervorschriften. Man kann bis zum Freibetrag von USD 60.000 investieren, muss jedoch aufpassen, dass der Wert der Aktien über die Jahre nicht den Freibetrag überschreitet. Eine Alternative bietet der Kauf von europäischen ETFs, die in US-Aktien investieren und so die direkte Erbschaftssteuer umgehen.
Strategien zur Vermeidung der US-Erbschaftssteuer
Eine effektive Methode, die Erbschaftssteuer zu umgehen, ist der Kauf von ETFs oder Anlagefonds, die in Europa domiziliert sind, da diese nicht der US-Erbschaftssteuer unterliegen. Viele dieser ETFs werden an Schweizer und anderen europäischen Börsen gehandelt, und grosse amerikanische ETF-Anbieter bieten ebenfalls zahlreiche solcher Produkte an. Irland ist dabei ein bevorzugtes Domizilland wegen seiner günstigen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, was es ETFs ermöglicht, einen Teil des Quellensteuerabzugs zurückzufordern.
Wie erkenne ich das Domizil eines ETFs?
ETFs, die in den USA domiziliert sind, beginnen typischerweise mit der ISIN „US“. Diejenigen mit Domizil in Irland beginnen mit „IE“, was es Investoren erleichtert, das Domizil eines ETFs zu identifizieren und entsprechende Investitionsentscheidungen zu treffen.
Fazit
Da der Freibetrag für die US-Erbschaftssteuer derzeit bei USD 60.000 liegt, sollten Anleger überlegen, nicht mehr als diesen Betrag in US-Einzelaktien zu investieren, um die Komplexität und die Kosten einer potenziellen Erbschaftssteuerpflicht zu vermeiden. Darüber hinaus kann der Wert der Investitionen über die Jahre steigen, was ebenfalls berücksichtigt werden sollte, um sicherzustellen, dass das Gesamtinvestment zum Zeitpunkt des Erbfalls diesen Betrag nicht überschreitet.
Es ist auch ratsam, in Erwägung zu ziehen, in europäisch domizilierte ETFs zu investieren, die in US-Aktien anlegen. Diese bieten nicht nur eine Diversifikation und potenzielle Wachstumschancen, sondern können auch dazu beitragen, die direkte Belastung durch die US-Erbschaftssteuer zu minimieren, da sie nicht direkt von dieser Steuer betroffen sind.
Da die steuerlichen Regelungen sich ändern können und oft von der individuellen Situation abhängig sind, ist eine professionelle Beratung unverzichtbar.
Happy Investing!
Marco Eberle